Ihr Urlaub

Erleben Sie pure Erholung mit Panoramablick über die Weinberge

… viel zu schön, um kurz zu bleiben.

Unsere Winzerzimmer sind großzügig, komfortabel, mit natürlichen Materialien und viel Stil eingerichtet. In jedem Bad erwartet Sie eine eigene Infrarotkabine! Vom südseitigen Balkon aus genießen Sie einen „MEHR-BLICK“ über den Weingarten. Ihr Morgen startet mit einem reichhaltigen Frühstück - wählen Sie aus Roswitha´s Variationen und selbstgemachten Produkten.

Worauf dürfen sie sich besonders freuen?

Eine idyllische, ruhige Lage mitten in den Weinbergen, mit einem malerischen Blick bis hin zur Heiligengeistkirche.

Adults only - Unser Haus bietet eine maßgeschneiderte Unterkunft exklusiv für Paare. Es ist der perfekte Rückzugsort für erholsame Tage zu zweit.

Unsere sonnige Terrasse und der romantische Innenhof laden zu entspannten Momenten ein.

Der Wohlfühlgarten von Roswitha, mit Olivenbäumen, Rosmarin und Zitronen, verläuft entlang unserer Laube bis hin zum Salzwassser-Pool.

Zahlreiche Wanderwege bieten die Möglichkeit, die wunderschöne Natur der Südsteiermark zu entdecken. Einige verlaufen direkt an unserem Hof vorbei.

Lassen Sie sich von unseren hervorragenden Qualitätsweinen, dem hausgemachten Honig und edlen Bränden verwöhnen – ein wahrer Genuss aus der Südsteiermark.

Willkommen in Ihrem persönlichen Paradies!




Für Informationen und Buchungsanfragen
wenden Sie sich bitte direkt an Roswitha Narat-Zitz:
buchung@narat-zitz.at oder +43 676 3383558


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Mit nur einem Schritt im Weingarten genießen Sie ein gutes Glas Wein und lassen Ruhe einkehren.



Zimmer & Suiten

… höchster Komfort für Ihren Urlaub - indivduell und einzigartig!

Kurzfassung aus dem AGBH:

 

§5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr

 

5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung

vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne

Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

 

5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht

keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt

vereinbart wurde.

 

5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen

die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages

folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die

Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als

erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag

bekannt.

 

5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners

kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten

Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige

Erklärung aufgelöst werden.

 

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr

 

5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der

Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung

durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

 

5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige

Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren

möglich:

- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;

- bis 2 Wochen vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;

- in der letzten 2 Wochen vor dem Ankunftstag 100 % vom gesamten Arrangementpreis.

 

bis 3 Monate

3 Monate bis 1 Monat

1 Monat bis 2 Wochen

In den letzten 2 Wochen

keine Stornogebühren

40 %

70 %

100 %

 

  • Wir weisen darauf hin, dass bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Beherbergungsverträgen das gesetzliche 14-tägige Rücktrittsrecht nicht besteht. (Ausnahme gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG.)

 

Zum Nachlesen:

https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Hotellerie/Allgemeine_Geschaeftsbedingungen_fuer_die_Hotellerie_(AGBH).html