Ihr Urlaub

Erleben Sie pure Erholung mit Panoramablick über die Weinberge

… viel zu schön um nur kurz zu bleiben

Unsere Winzerzimmer sind großzügig und komfortabel mit natürlichen Materialien und viel Stil eingerichtet. Sie haben in jedem Bad eine eigene Infrarotsauna!  Jedes Zimmer ist mit W-LAN, einem Haarföhn, einer Minibar und Sat-TV ausgestattet. Vom südseitigen Balkon aus genießen Sie einen „MEHR-BLICK“ über den Weingarten. Am Morgen erwartet Sie ein reichhaltiges Frühstück mit selbstgemachten Produkten aus der Region und von Biobauern.

Was erwartet Sie sonst noch bei uns

Wunderschöne, ruhige Aussichtslage mitten in den Weinbergen mit Blick bis zur Heiligengeistkirche.
Wir sind ein maßgeschneidertes Haus für Paare (keine Mehrbettzimmer).
In der warmen Jahreszeit: Swimmingpool mit Salzwasser.
Unser Wohlfühlgarten, unsere Terrasse und unsere Laube laden zu geruhsamen Momenten ein.
Wanderwege führen direkt an unserem Hof vorbei.
Qualitätsweine, südsteirische, edle Brände und Säfte aus eigener Erzeugung.
Gepflegte und gut bürgerliche Gastronomie in der Umgebung.
Unser Hof, unsere Zimmer und unser Pool sind nicht kleinkindergerecht! Wir bitten um Verständnis, dass wir weder Gitterbetten, Hochstühle noch Spielmöglichkeiten für Kinder bei uns haben und somit Ihren Jüngsten kein Erlebnis bieten können.


Für Informationen und Buchungsanfragen
wenden Sie sich bitte direkt an Roswitha Narat-Zitz:
buchung@narat-zitz.at oder +43 676 3383558

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Mit nur einem Schritt im Weingarten genießen Sie ein gutes Glas Wein und lassen Ruhe einkehren.



Zimmer & Suiten

… höchster Komfort für Ihren Urlaub - indivduell und einzigartig!

Kurzfassung aus dem AGBH:

 

§5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr

 

5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung

vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne

Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

 

5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht

keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt

vereinbart wurde.

 

5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen

die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages

folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die

Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als

erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag

bekannt.

 

5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners

kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten

Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige

Erklärung aufgelöst werden.

 

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr

 

5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der

Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung

durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

 

5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige

Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren

möglich:

- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;

- bis 2 Wochen vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;

- in der letzten 2 Wochen vor dem Ankunftstag 100 % vom gesamten Arrangementpreis.

 

bis 3 Monate

3 Monate bis 1 Monat

1 Monat bis 2 Wochen

In den letzten 2 Wochen

keine Stornogebühren

40 %

70 %

100 %

 

  • Wir weisen darauf hin, dass bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Beherbergungsverträgen das gesetzliche 14-tägige Rücktrittsrecht nicht besteht. (Ausnahme gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG.)

 

Zum Nachlesen:

https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Hotellerie/Allgemeine_Geschaeftsbedingungen_fuer_die_Hotellerie_(AGBH).html